Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (VOBA IMMOBILIEN eG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.vobaimmo.de/ und https://www.maaseiker-dreieck.de/

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

VOBA IMMOBILIEN eG
Hinterm Engel 20
47574 Goch
Mail: info@vobaimmo.de
Tel.: 02823-60010
https://www.vobaimmo.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Einige Bilder und Grafiken verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de